"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Artikel 38 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland "Alle Staatsgewalt geht vom
Volke aus. [...]
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"Jeder, der für den Deutschen Bundestag aufgestellt wird, jeder der kandidiert, [...] muss wissen, in welche Situation sie oder er kommen kann. Es darf niemand damit kokettieren, dass in gewissen Fragen allein die politische Überzeugung gilt. Das darf man nicht. Ein Fraktionsvorsitzender muss sich auf die eigene Fraktion 100 Prozent verlassen können." Peter Struck, SPD-Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag am 19.11.2001 auf dem SPD-Parteitag in Nürnberg. |
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