"Die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages [...] 
sind Vertreter des ganzen Volkes, 
an Aufträge und Weisungen nicht 
gebunden und nur ihrem Gewissen 
unterworfen
." 

Artikel 38 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [...] 
Die Gesetzgebung* ist an die verfassungsmäßige 
Ordnung [...] gebunden. [...] Gegen jeden, 
der es unternimmt, diese Ordnung 
zu beseitigen, haben alle Deutschen 
das Recht zum Widerstand, 
wenn andere Abhilfe 
nicht möglich ist." 

Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

* Damit sind unsere Politiker gemeint

 
      "Jeder, der 
     für den Deutschen 
       Bundestag aufgestellt 
        wird, jeder der kandidiert, 
    [...] muss wissen, in welche 
    Situation sie oder er kommen 
     kann.       Es darf niemand 
     damit kokettieren, dass 
        in gewissen Fragen 
     allein die politische 
   Überzeugung gilt. 
 Das darf man nicht. 
Ein Fraktionsvorsitzender        
muss sich auf die eigene Fraktion     
100 Prozent verlassen können.
"   

Peter Struck, SPD-Fraktionsvorsitzender
im Deutschen Bundestag am 19.11.2001 
auf dem SPD-Parteitag in Nürnberg.


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