

(3.) Volksvertreter*innen sind laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet und nicht an Weisungen gebunden. Parteien wirken nur an der Willensbildung mit. In der Praxis herrscht leider oft "Fraktionszwang". Die Parteien dominieren die Willensbildung (und welche Lobbyisten, Verbandsfunktionäre oder gar Großspenderin die verschiedenen Parteien mit welchen Themen betüddelt, sei mal dahingestellt). Dabei gab es 2023 nur noch 1,1 Mio (1990 waren es noch 2,4 Mio.) Parteimitglieder insgesamt, damit sind gerade mal 1,3% der Bevölkerung repräsentiert.